Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen in 17459 Koserow, Sanddornweg 18

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von der WIGEWE mbH Wittenberg gelten für die gesamten Vermietungsgeschäfte mit Mietern (Urlaubern).

1. Vertragsabschluss

Ein Reservierungsauftrag kann ausschließlich als Buchungsanfrage über die Homepage www.wigewe.de erfolgen. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Mit der Zustellung der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung an den Kunden/Mieter wird die Reservierung rechtskräftig. 
Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen steht der Mieter ein.

Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl ist bindend. Änderungen sind vor Anreise dem Vermieter mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung.

2. Bezahlung

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in folgender Währung: Euro / €.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den zuzahlenden Gesamtpreis für das Ferienobjekt, Mietpreis einschließlich Kurtaxe. Sollte sich die Höhe der Kurtaxe nachträglich ändern, erfolgt eine entsprechende Neuberechnung.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Mietpreis innerhalb einer Frist von 30 Tagen auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Kontoverbindung zu zahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Hierüber informieren wir Sie in der Buchungsbestätigung.

3. Leistungen

Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben und Preise der Buchungsbestätigung maßgebend.
Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung der Ferienwohnung, der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.

Handtücher und Bettwäsche sind im Mietobjekt nicht vorhanden.

4. Hausordnung

Während des Aufenthalts ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag „besenrein“ zu übergeben.

Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung, dessen Mobiliar und Inventar sowie die Außenanlagen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden, Defekte und Verluste unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 h, der Vermieterin mitzuteilen.

Sollten sich widererwarten Mängel am Mietobjekt zeigen, die die Nutzung der Ferienwohnung, des Inventars oder der Außenanlagen beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber der Vermieterin anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Beim Verlassen des Ferienobjekts sind alle Fenster und Außentüren zu schließen. Besonders im Winter ist für ausreichende Lüftung zu sorgen um Stockflecken und Schimmelbildung vorzubeugen. Beim Verlassen des Hauses ist die Beleuchtung auszuschalten. Besonders das Kochfeld, Backofen und elektrische Geräte in der Küche sollten überprüft werden.

Grillen auf der Terrasse ist unter Beachtung der Brandgefahr und auf eigene Verantwortung möglich.

Alle unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucherunterkünfte.

Der Mieter, ebenso Mitmieter, Besucher, Mitreisende, verpflichten sich, in der Ferienwohnung nicht zu rauchen. Wird dennoch in den Unterkünften geraucht (auch Rauchen an den Fenstern), stellt die Vermieterin eine Sonderreinigung der Ferienwohnung mit 100,00 € dem Mieter in Rechnung.

5. Tiere in der Ferienwohnung

Das Mitbringen von Hunden ist nur in der dafür vorgesehenen Ferienwohnung zugelassen. Das Mitführen von anderen Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass Wohnung, Inventar sowie Außenanlagen nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden. Haustiere gehören nicht auf Sofas, Sessel oder in Betten.

Beschädigungen und Verunreinigungen sind sofort der Vermieterin zu melden. Schäden oder Mehraufwand in der Reinigung (79,00 € je angefallene Stunde) stellt die Vermieterin dem Mieter in Rechnung.

Das Mitbringen von Tieren in die nicht dafür vorgesehene und in der Buchungsbestätigung angegebene Wohnung ist untersagt. Bei Verstoß stellt die Vermieterin dem Mieter eine Sonderreinigung der Ferienwohnung mit 100,00 € in Rechnung.

6. Stellplätze

Für jede Ferienwohnung ist ein Pkw-Stellplatz vorgesehen.

Sollten Sie mit einem Elektro- oder Hybrid-Pkw anreisen, steht Ihnen vor Ort eine Wall-Box zur Verfügung.

Die Nutzung der Stellplätze und der Wall-Box erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet die Vermieterin im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Endreinigung und Müllbeseitigung

Die Endreinigung wird durch unser Personal durchgeführt.

Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs, Ausräumen des Geschirrspülers und die Entsorgung des Mülls. Ebenso sind Backofen, Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, sämtliches Kücheninventar sowie Grill und Terrasse gereinigt zu hinterlassen. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu erledigen.

Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich die Vermieterin die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten (79,00 € je angefangener Stunde) vor. Ebenso werden die Beseitigung von außergewöhnlichen Verschmutzungen mit zusätzlichen Reinigungskosten (79,00 € je angefangener Stunde) dem Mieter in Rechnung gestellt.

Für Glas- und Papiermüll stehen am Netto-Discounter Container zur Verfügung.

Sonstiger Abfall ist sachgemäß getrennt in den dafür vorgesehenen Tonnen auf dem Grundstück der Ferienwohnung zu entsorgen.

8. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzmieter durch den Mieter

Ein Vertragsrücktritt vor Reisebeginn kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder nimmt er das Ferienhaus ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden Rücktrittsgebühren als Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe des gezahlten Mietpreises verlangen: 


bis 30 Tage vor Anreise 30 % des Mietpreises

bis 10 Tage vor Anreise 60 % des Mietpreises

ab 9 Tage vor Anreise 90 % des Mietpreises.

Rücktrittsgebühren bis 31 Tage vor Anreise werden nicht berechnet.

Tritt der Mieter am Anreisetag zurück oder nimmt er das Ferienobjekt nicht in Anspruch, so hat er den gesamten Mietpreis zu entrichten, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird vom Vermieter empfohlen. 


9. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Die Vermieterin ist zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn der Mieter den in der Buchungsbestätigung angegeben Mietpreis einschließlich Kurtaxe nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht auf die angegeben Kontoverbindung zahlt. Einer Mahnung bedarf es zum Rücktritt nicht.

Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und eine Fortsetzung des Mietvertrages dem Vermieter oder anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. Gleiches gilt bei Überbelegung und Untervermietung durch den Mieter. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den vollständigen Mietpreis. 


Die Kündigung des Mietvertrags ist durch den Vermieter möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. In diesem Fall erstattet der Vermieter den Mietpreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung veranlagen.

10. Gewährleistung

Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag von der Vermieterin nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Mieter innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Wenn die Vermieterin keine Abhilfe schaffen kann, besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mietminderung. Beanstandungen von technischen Störungen oder Schäden am Installationssystem sollten dem Vermieter sogleich gemeldet werden. 


Wird der Aufenthalt des Mieters infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Vermieterin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter schriftlich kündigen. Der Mieter schuldet der Vermieterin den Mietpreis für die bereits in Anspruch genommenen Leistungen.

11. Haftung

Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für Störungen oder Ausfälle in der Wasser-, Storm- und Wärmeversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Der Mieter haftet für die von ihm und seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Mietobjekt nach den gesetzlichen Bestimmungen Hierzu zählen auch die mit einem Schlüsselverlust verbundenen Kosten.

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

12. Geltendmachung von Ansprüchen 


Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb von 14 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Vermieterin geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen.

13. Übernahme und Nutzung des Ferienhauses

Das Ferienhaus kann vom Mieter am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernommen werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung möglich. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zu räumen. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag. Der Vermieter muss nach der geltenden Satzung der Gemeinde Koserow, für die Zahlung der Kurtaxe Sorge tragen.
Das Ferienhaus ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Die Endreinigung wird vom Vermieter veranlasst. Falls Verschmutzungen von mehr als im üblichen Maß eingetreten sind, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr veranschlagt. 


Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich dem Vermieter des Ferienhauses anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. 


14. Nutzung des Internetzugangs

Der Vermieter gestattet die unentgeltliche Mitbenutzung des Internetzugangs. Die Inhaberin gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in seiner Unterkunft (UK) die Mitbenutzung des betriebenen Internetzugangs XYZ über WLAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung des UK gewährt. Dem Gast ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Der Inhaber kann den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks

Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerks hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerks auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.

Zugangsdaten

Der Inhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, WPA-Schlüssel, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Inhaber der Unterkunft zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich insbesondere:

- das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 


- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; 


- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; 


- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; 
-

- und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen 
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetnetzwerks durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Veränderungen der Schriftform.

Mein Konto


Anmelden
Passwort vergessenMein AccountMeine BestellungenWarenkorb